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ERBEN & SCHENKEN

Sichern Sie Ihr Vermögen gemeinsam mit uns: Durch steueroptimierte Nachfolgeregelungen.

➠
BEISPIELE ZU AKTUELLEM HANDLUNGSBEDARF

In vielen Fällen besteht sehr großer Handlungsbedarf. In den beiden folgenden Beispielen sehen Sie dies ganz deutlich:

Beispiel 1:
Eheleute mit 2 Kindern
Mögliche Steuerersparnis: rd. 120.000 €
Beispiel 2:
Eheleute mit einem Kind und zwei Enkeln Mögliche Steuerersparnis: rd. 152.000 €
✖

Eheleute mit zwei Kindern

Die Eheleute A und B haben 2 Kinder. Das Gesamtvermögen (Immobilien und Barvermögen) der Eheleute beträgt 1.600.000 € und gehört den Eheleuten zu je ½.

Wie hoch ist die zu erwartende Erbschaftsteuer für die Übertragung des Vermögens in die nächste Generation (auf die Kinder) …

a)… bei der gesetzlichen Erbfolge
(Ehegatte erbt ½ vom Erstversterbenden, Kinder erben je ¼ vom Erstversterbenden und je ½ vom Längerlebenden)?

b)…, wenn sich die Eheleute im Rahmen eines
Testaments gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben
(„Berliner-Testament“ – Ehegatte wird Alleinerbe vom Erstversterbenden, Kinder erben vom Längerlebenden je ½)?

c)…, wenn die Eheleute im Rahmen eines
Testaments geregelt haben, dass das Vermögen vom Erstversterbenden direkt auf die Kinder zu je ½ übertragen wird?

Lösung:
a) Erbschaftsteuerbelastung 44.000 €
b) Erbschaftsteuerbelastung 120.000 €
c) Erbschaftsteuerbelastung 0 €

Eheleute mit einem Kind und zwei Enkeln

Die Eheleute A und B haben 1 Kind und 2 Enkelkinder. Das Gesamtvermögen (Immobilien und Barvermögen) der Eheleute beträgt 1.200.000 € und gehört den Eheleuten zu je ½.

Wie hoch ist die zu erwartende Erbschaftsteuer für die Übertragung des Vermögens in die nächste Generation (auf das Kind)…

a)… bei der gesetzlichen Erbfolge
(Ehegatte und Kind erben je ½ vom Erstversterbenden, das Kind ist Alleinerbe des Längerlebenden)?

b)…, wenn sich die Eheleute im Rahmen eines
Testaments gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt haben
(„Berliner-Testament“ – Ehegatte wird Alleinerbe vom Erstversterbenden, Kind ist Alleinerbe des Längerlebenden)?

c)…, wenn die Eheleute im Rahmen eines
Testaments geregelt haben, dass vom Erstversterbenden 400.000 € auf das Kind und je 100.000 € auf die beiden Enkelkinder und vom Längerlebenden 400.000 € auf das Kind und je 100.000 € auf die beiden Enkelkinder übertragen werden?

Lösung:
a) Erbschaftsteuerbelastung 75.000 €
b) Erbschaftsteuerbelastung 152.000 €
c) Erbschaftsteuerbelastung 0 €

➠
HABEN SIE EINE ANTWORT AUF DIESE FRAGEN?
  • Mit welchen erbschaftsteuerlichen Belastungen müssen Ihre Nachfolger rechnen?
  • Können diese Steuern vermieden / reduziert werden?
  • Welche Gestaltungen sind möglich und − unter Sicherstellung Ihrer Versorgung − sinnvoll?
  • Erhalten Ihre Nachfolger das, was IHREN Vorstellungen entspricht?
➠
UNSER ANGEBOT AN SIE
Damit Sie sich diese Fragen zuverlässig und sicher beantworten können, bieten wir Ihnen Folgendes an:

  • Wir berechnen grob die voraussichtliche Steuerlast, die Sie und Ihre Erben zu erwarten haben.
  • Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen Sie die Steuerbelastung erheblich reduzieren können.
  • Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept, mit dem Sie durch steueroptimierte Nachfolgeregelungen die Steuerbelastung möglichst gering halten − ohne Ihre Versorgungssituation zu gefährden.
➠
IHRE INVESTITION

Unsere Beratungen berechnen wir auf Stundenbasis. Eine erste Einschätzung mit Handlungsempfehlungen ist uns in der Regel bei einem Zeitaufwand von ca. 4-6 Stunden möglich. Damit liegt Ihre Investition zunächst bei ca. 600 € – 900 € (zzgl. 19% USt). Der weitergehende Beratungsaufwand hängt vom Umfang Ihrer heutigen Vermögensstruktur und Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ab.

➠
ABLAUF DER BERATUNG
  • Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine Vorlage für Ihre Vermögensaufstellung, die notwendige Grundlage für unsere qualifizierte Beratung.
  • Wir fertigen eine grobe Berechnung der zu erwartenden Erbschaftsteuerbelastung.
  • In einem Beratungsgespräch besprechen wir mit Ihnen Ihre derzeitigen Nachfolgeregelungen und deren steuerlichen Konsequenzen. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsalternativen auf und erarbeiten mit Ihnen ein Konzept zur steueroptimierten Regelung Ihrer Nachfolge.
  • Bei Bedarf helfen wir bei der Umsetzung, besprechen gemeinsam mit Ihnen und einem Rechtsanwalt bzw. Notar das erarbeitete Konzept, der dann die rechtlichen Regelungen (z.B. Testament, Übergabevertrag) vorbereitet.
➠
STEUERLICHE GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN

Es gibt vielfältige und umfangreiche Möglichkeiten, die Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer zu minimieren bzw. zu vermeiden. Hier nur einige Beispiele:

  • Grundstücksübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt
  • Wiederholte Nutzung der persönlichen Freibeträge − nach Ablauf von 10 Jahren seit der letzten Übertragung
  • Kettenschenkungen
  • Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker
  • Steuerfreistellung des Zugewinns bei Ehegatten durch Beendigung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft
  • Steuerfreie Übertragung des Familienheims
  • Ausnutzung von persönlichen Freibeträgen durch Einräumung von Vermächtnissen im Testament
  • Generationssprung (z.B. Übertragung auf Enkelkinder)
➠
DIE EINZIGE „RESTRIKTION“

Für die rechtliche Beratung muss ggf. ein Rechtsanwalt bzw. Notar eingebunden werden. Mit diesem können Sie auch die in dem Zusammenhang wichtigen Themen „Vorsorgevollmacht“ und „Patientenverfügung“ besprechen.

➠
WAS BRINGT ES IHNEN?
  • Sie bekommen eine grobe Einschätzung der erbschaftsteuerlichen Konsequenzen Ihrer derzeitigen Nachfolgeregelungen.
  • Sie erhalten Gestaltungsempfehlungen und ein Konzept zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
➠
DAS KÖNNEN WIR IHNEN GARANTIEREN

Sie halten die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Sie und Ihre Nachfolger zu erwarten haben, möglichst gering und bekommen Klarheit über die Größenordnung der zu erwartenden Steuerbelastung.

 

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür unser E-Mail-Formular.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:
· Erben & Schenken.pdf
· Unternehmensnachfolge.pdf

Dipl.-Kfm.
Marc Bitzer
Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Dipl.-Kffr.
Petra Porten
Steuerberaterin *)
*) angestellt nach § 58 StBerG

Kontakt

Am Kleinbahnhof 11-12
66740 Saarlouis

Tel: 06831 127 16 0
Fax: 06831 127 16 25

E-Mail: info@bitzer-kollegen.de
Internet: www.bitzer-kollegen.de

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